Krankmeldungen und Beurlaubungen

Abwesenheits- und Krankmeldungen

Bitte informieren Sie die Schule gleich am ersten Fehltag bis spätestens 7.40 Uhr über die Sdui App

Sie müssen Ihr Kind nicht zusätzlich mit einer schriftlichen Entschuldigung per Papier entschuldigen. Auch ein ärztliches Attest ist nicht erforderlich. Dies kommt lediglich in Ausnahmefällen zum Tragen.

Sollte Ihr Kind unentschuldigt fehlen, so werden wir telefonisch bei Ihnen nachfragen müssen. Dies ist zeitintensiv und geht an Unterrichtszeit verloren. Daher bitten wir Sie, dies möglichst zu vermeiden und rechtzeitig die Abwesenheit Ihres Kindes in der Schule zu melden.

Bei bestimmten Infektionskrankheiten und auch bei Läusebefall informieren Sie bitte umgehend die Schule, damit wir entsprechende Schutzmaßnahmen einleiten können. Manche Krankheiten müssen wir auch dem Gesundheitsamt melden. Im Zweifelsfalle fragen Sie bitte bei uns nach.

Beurlaubungen

Bis zu 2 Tagen darf die Klassenleiterin/ der Klassenleiter Ihr Kind beurlauben. Alle längeren Beurlaubungsanfragen müssen bei der Schulleitung beantragt werden. Gleiches gilt auch dann, wenn die Beurlaugungstage/ der Beurlaubungstag direkt vor oder nach Ferienbeginn liegen/ liegt.